Fallbeispiele


Einzelzahnversorgung bei geringem interradiculärem Abstand in Reg. 23.


Einzelzahnversorgung bei ausreichend verticalem, aber geringem horizontalen Knochenangebot in Reg. 45.


Wurzelanaloge Implantation bei intercoronalem Abstand über 12 mm in Reg. 46, Pfeilervermehrung im IV. Quadranten.


Rein implantatgetragene verblendete Kronen im Molarenbereich.


Versorgung einer Freiendsituation als Verbundbrücke.


Rein implantatgetragene Brücke OK und UK.


Versorgung des unbezahnten UK durch individuelle gefräßte Stegversorgung auf 4 Implantaten.


Stabilisierung der Prothese nach Verlust von 33 durch Kugelkopfimplantation.

